Wechsel in die private Krankenversicherung

PKV Wechsel durch vergleichenDer Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer muss nicht immer bedeuten, dass der Versicherungsnehmer unter dem Schutz einer gesetzlichen Krankenkasse stand. Auch privat Versicherte können es je nach Lebensumstand für sinnvoll erachten, ihrem alten Versicherer den Rücken zu kehren und einen besseren oder preiswerteren Schutz durch ein anderes Unternehmen der PKV zu suchen. Wer einen solchen PKV-Wechsel anstrebt, sollte jedoch einige Besonderheiten bei der Kündigung beachten und sich zudem die Auswirkungen des Wechsels auf die angesammelten Altersrückstellungen bewusst machen. Gerade für bereits länger laufende Verträge ist der spontane Wechsel in einen etwas günstigeren Tarif aus finanziellen Gründen schließlich nicht zu empfehlen.

Formal richtig dem privaten Versicherer kündigen

Wer den Schutz seines privaten Krankenversicherers kündigen will, macht dies wie bei anderen Versicherungsverträgen auch über ein Kündigungsschreiben. Die genaue Kündigungsfrist ist dem laufenden PKV-Vertrag zu entnehmen, branchenüblich ist eine Frist von drei Monaten zum auslaufenden Versicherungsjahr. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und sollte von Hand durch den Versicherungsnehmer unterschrieben werden. Kommt es zu einer solchen, fristgerechten Kündigung, hat der Versicherte keine Gründe für sein Kündiungsschreiben anzugeben.

Keinen Widerspruch gegen ordentliche Kündigung

Grundsätzlich kann der private Krankenversicherer einer frist- und formgerechten Kündigung nicht widersprechen. Für alle Versicherungsnehmer ist lediglich zu beachten, dass in der Bundesrepublik seit wenigen Jahren eine Versicherungspflicht im Bereich Krankenversicherung gilt. Konkret bedeutet dies, dass der Versicherungsschutz nach der Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres nahtlos in den Schutz durch einen neuen Krankenversicherer übergehen muss. Manche, alten Versicherer achten auf diesen Umstand und fordern vom Versicherungsnehmer zwingend ein, den neu abgeschlossenen Versicherungsschutz anzuzeigen, da sonst der Kündigung nicht entsprochen werden kann. Für den Versicherungsnehmer sollte es also Priorität haben, beim Ausspruch einer Kündigung bereits einen neuen Versicherer ins Auge gefasst zu haben, idealerweise schon mit einem unterzeichneten Versicherungsvertrag.

Größere Wechselfreiheit durch das Sonderkündigungsrecht

Wer seinem alten Versicherer kündigen wollte und die reguläre Frist verpasst hat, kann immer noch auf eine zweite Alternative hoffen - das Sonderkündigungsrecht. Dieses kann vom Versicherungsnehmer stets dann genutzt werden, wenn vertragliche Veränderungen von Seiten des Versicherers angekündigt werden. Zum Ende eines Versicherungsjahres hin ist dies nicht unüblich, da branchenüblich eine Beitragsanpassung vorgenommen wird. Sollte mit dieser eine Erhöhung der monatlichen Kosten (theoretisch auch eine Kostenabsenkung) verbunden sein, tritt die Möglichkeit für den Versicherten in Kraft, binnen 14 Tagen dem Versicherer zu kündigen. In diesem Fall zeigt sich der Versicherte mit der Neuregelung nicht einverstanden und verweigert es, dem Vertrag in seiner neuen Gestalt zuzustimmen. Natürlich sollte auch hier dem alten Versicherer ein neuer Versicherungsschutz angezeigt werden können, so dass es auch mittem im Versicherungsjahr lohnen kann, über einen PKV Vergleich kennenzulernen.

Altersrückstellungen beim PKV-Wechsel mitnehmen

Ob sich der Wechsel des privaten Krankenversicherers letztlich lohnt oder nicht, ist nicht nur eine Frage der fortan zu zahlenden Beiträge und der hierfür gewährten Leistungen. Ein wesentlicher Punkt, der von vielen Versicherten übersehen wird, sind die sogenannten Altersrückstellungen. Diese werden von Beginn eines Versicherungsverhältnisses an für den Versicherten zurückgelegt und dabei als Ansparsumme aus Anteilen des monatlichen Beitrags finanziert. Diese Rückstellungen dienen der finanziellen Polsterung für den Lebensabend, zu welchem naturgemäß häufiger Leistungen vom Versicherer eingefordert werden.

Achtung vor dem Abschluss-Datum

Für Verträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, stellt sich das Problem mit den Altersrückstellungen nicht. Diese können einfach zum neuen Versicherer mitgekommen werden und sind diesem vom alten Versicherer zu bezahlen. Für ältere Verträge, die vor dem angesprochenen Datum geschlossen wurden, ist diese Mitnahme jedoch nicht möglich. Gerade wer jahrzehntelang beim gleichen Versicherer war, macht durch die Aufgabe seiner Altersrückstellungen also faktisch einen Verlust, den ein etwas geringerer Beitrag kaum auffangen dürfte. Hier sollten statt des PKV-Wechsels andere Alternativen beim alten Versicherer gesucht werden, z.B. der Wechsel in den Standardtarif.