
Um seinen Versicherungsschutz im Rahmen der PKV optimieren zu können, ist es für jeden Versicherten unerlässlich zu wissen, wie sich ein Volltarif der Versicherer überhaupt zusammensetzt. Wer sich dafür entscheidet, in den Schutz der PKV zu wechseln, bekommt schließlich die Möglichkeit geboten, diesen Tarif in zahlreichen Komponenten ganz nach eigenen Wünschen zusammenzustellen und so verhältnismäßig flexibel einen Versicherungsschutz zu erstellen, der den eigenen Wünschen in Leistungen und Kosten entspricht. Der Vorteil, der sich hieraus versicherungstechnisch ergibt, ist die freie Zusammenstellung von einzelnen Tarifmodulen, die bei vielen Unternehmen der PKV möglich wird. Auf Wunsch lässt sich auch auf einzelne Komponenten der gesundheitlichen Absicherung verzichten, falls eine Absenkung des Beitrags im Vordergrund stehen sollte.
Wesentliche Grundlage in der PKV bilden ein ambulanter sowie ein stationärer Tarif. Den Kern nimmt der ambulante Tarif ein, der die Kostenübernahme für klassische Behandlungen bei Allgemein- und Fachmedizinern sowie die Kosten für Medikamente und Heilmittel übernimmt. Der stationäre Tarif kommt beim Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Klinik zum Einsatz und kann je nach Wunsch Leistungen wie ein Einbett-Zimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt beinhaltet. Bereits beim stationären Tarif beginnt die Freiheit des Versicherten, von verschiedenen Tarifvarianten der Versicherer zu profitieren, da sich diese Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt tariflich kombinieren lassen, einzeln abgeschlossen werden oder gänzlich aus dem PKV-Volltarif genommen werden können. Eine weitere Grundlage des Volltarifs ist die Kostenübernahme für Behandlungen durch Zahnärzte und Kieferorthopäden, wobei eine tariflich Freiheit bezüglich der gewünschten Kostenübernahme z.B. für Zahnersatz besteht.
Hat man sich als Versicherungsnehmer in diesen drei Kernbereichen auf ein Tarifmodell einigen können, wird ein Zuschlag von zehn Prozent erhoben, der seit einigen Jahren durch den Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben ist. Dieser Zuschlag wird nicht für die aktuelle Kostenerstattung bei jungen oder mittelalten Versicherungsnehmern herangezogen, sondern dient alleine der individuellen Absicherung von gesundheitlichen Risiken im Alter. Sollte der Versicherungsnehmer das 65. Lebensjahr vollendet haben, ist dieser Zuschlag nicht mehr zu zahlen, vielmehr tritt jetzt eine Art Leistungsphase ein. Die angesammelten Zusatzbeiträge inklusive ihrer über Jahrzehnte erzeugten Rendite dient der Abfederung des Beitragsanstiegs im Alter. Dieser würde sonst überproportional hoch ausfallen, da ältere Menschen häufiger auf Leistungen der PKV angewiesen sind und somit als größeres Versicherungsrisiko gelten.
Als einziger, verpflichtender Zusatztarif, der zum umfassenden Volltarif gehört der Beitrag zur Pflegeversicherung, der auch gesetzlich Versicherten seit den 1990er Jahren vertraut ist und eine weitere Säule des deutschen Sozialversicherungssystems darstellt. Durch diese Leistungen sollen Kosten für den Fall abdeckt werden, dass die eigene Person in späteren Lebensjahren zu einem Pflegefall wird. Unabhängig von diesem gesetzliche vorgeschriebenen Beitrag steht es jedem Versicherten der PKV frei, zusätzliche, private Leistungen in den Volltarif einzuschließen, die zusätzliche Leistungen im Pflegebereich zusichern, sofern der Pflegefall eintreten sollte. Gleiches gilt auch für das Krankentagegeld, das ein Versicherter dann beanspruchen kann, wenn er länger als sechs Wochen seinem gewohnten Arbeitsplatz fernbleiben muss. Da von hier an der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mehr leisten muss, kann eine solche, private Zusatzzahlung finanzielle Risiken auffangen.
Wer sich mit den genannten Vertragselementen einen Volltarif nach Maß zusammenstellen konnte, wird im Laufe der Versicherungsjahre dennoch zusätzliche Bedürfnisse haben, um eine Absicherung ganz spezieller Risiken vorzunehmen. Dies kann durch sogenannte Zusatztarife erfolgen, die nicht nur Mitgliedern der PKV offenstehen, sondern auch als Ergänzung des Versicherungsschutzes für gesetzlich Versicherte dienen. Der Vorteil dieser Zusatztarife außerhalb eines Volltarifs ist die Wahlfreiheit, welchen Versicherer man für die zusätzliche Absicherung bevorzugt. So kann die gezielte Ergänzung der Absicherung von gesundheitlichen Risiken natürlich bei einem anderen Versicherer erfolgen als beim Unternehmen des Volltarifs.