Die Leistungen in der PKV

Die Leistungen in der PKVWarum der Wechsel in die private Krankenversicherung so interessant ist, zeigt sich bei einem einfachen Blick auf das Leistungsspektrum, das durch Volltarife zahlreicher Versicherer geboten wird. Ohne ins Detail zu gehen, sind diesen Volltarifen zahlreiche Leistungen zu entnehmen, die von gesetzlichen Krankenkassen aus Kostengründen seit Jahren nicht mehr angeboten werden oder aktuell nur noch als freiwillige Zusatzleistungen gewährt werden. Wie lange diese Leistungen erhalten bleiben, liegt somit alleine beim finanziellen Potenzial des Versicherers. Viele Versicherte möchten jedoch gerade in Gesundheitsfragen eine Sicherheit für die Zukunft haben und interessieren sich somit für umfangreiche Leistungen, die nur noch die PKV in dieser Form erbringt. Eine kleine Übersicht soll aufzeigen, mit welchen Leistungen man als Mitglied einer privaten Krankenversicherung standardmäßig in den meisten Volltarifen rechnen kann.

Leistungen bei ambulanten Behandlungen

Die private Krankenversicherung sichert die komplette oder anteilige Kostenübernahme für unzählige Behandlungen, Medikamente sowie andere Hilfsmittel zu. Hierzu zählt z.B. die Kostenübernahme für Maßnahme von Heilpraktikern oder Alternativmedizinern, die Erstattung von Hör- und Sehhilfen sowie von Prothesen und anderen Alltagshilfen. Auch Maßnahmen zur Heilung und Rehabilitation wie z.B. Massagen oder Krankengynastik werden durch die meisten, privaten Volltarife erstattet, teilweise sogar im vollen Kostenumfang.

Leistungen bei stationären Behandlungen

Für Behandlungen und Unterkunft in einem Krankenhaus oder einer Klinik kommen Unternehmen der PKV meist in vollem Umfang auf. Zu den hierbei gebotenen Leistungen gehört standardmäßig die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer sowie die umfassende Behandlung durch den Chefarzt. Diese Leistungen können sowohl in Komnbination wie einzeln abgeschlossen werden, natürlich kann sich ein privat Versicherter auch gegen diese Vorzüge entscheiden und so einen positiven Einfluss auf seine monatliche Beitragshöhe nehmen.

Behandlungen beim Zahnarzt/Kieferorthopäden

Für Behandlungen der Zahnmedizin sowie die Erstellung von Zahnersatz bieten sämtliche, privaten Krankenversicherungen eine Auswahl an Tarifvarianten, mit denen den Versicherte Einfluss auf die gewünschte Erstattungshöhe nehmen kann. Theoretisch ist bei den meisten Versicherern eine komplette Kostenübernahme aushandelbar, diese spiegelt sich jedoch auch in entsprechend hohen Versicherungsbeiträgen wieder. Grundsätzlich ist eine Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen aller Art von wenigstens 80% branchenüblich, die Erstattung für den Zahnersatz wird standardgemäß nicht so hoch angesetzt, kann aber auf Wunsch diese Dimensionen erreichen. Zu den erstattenden Kosten zählen auch die bekanntesten Eingriffe im Bereich Kieferorthopädie, z.B. die Erstellung und Anpassung von Zahnspangen in allen Lebensjahren.

Krankentagegeld

Wer länger als sechs Wochen erkrankt ist, muss nicht mehr mit Lohnersatzleistungen seines Arbeitnehmers rechnen. Um diesem Fall vorzubeugen und sich auch bei einer längeren Erkrankung auf eine regelmäßige Einnahme verlassen zu können, bieten viele Unternehmen der PKV die Zahlung von Krankentagegeld in ihren Volltarifen an. Hierbei wird eine feste Höhe an Leistungen festgelegt, die täglich durch die Versicherung über eine bestimmte Zeitspanne hinweg gewährt wird. Bei anderen Versicherungen muss das Krankentagegeld im Rahmen einer Zusatzversicherung abgeschlossen werden, eventuell sind auch zusätzliche Zahlungen zu leisten, wenn der standardisiert von der Versicherung vorgeschlagene Betrag des täglichen Krankentagegeldes individuell nicht ausreichen sollte.

Weitere Leistungen der privaten Krankenversicherung

Neben den genannten, klassischen Bereichen der gesundheitlichen Vorsorge bieten die meisten, privaten Krankenversicherer noch weiterführende Leistungen, die auch individuell bei der Ausgestaltung des persönlichen Tarifs hinzugefügt werden können. Hiervon abzugrenzen sind die sogenannten Krankenzusatztarife, die außerhalb eines klassischen Volltarifs die Absicherung von gesundheitlichen Risiken ganz nach Wunsch eines Versicherungsnehmers möglich machen. Diese Leistungen stehen dabei nicht nur Mitgliedern der PKV offen, sondern machen es auch gesetzliche Versicherten möglich, den persönlichen Gesundheitsschutz in Bereichen zu ergänzen, die individuell eine Rolle spielen. Gern gewählte Tarife sind in dieser Hinsicht eine Krankenzusatzversicherung für den stationären Aufenthalt sowie verschiedene Zahnzusatztarife. Sollten sich diese Versicherungsvarianten bei einem bestimmten Anbieter besonders reizvoll gestalten, kann sich ein Vollversicherter der PKV natürlich dafür entscheiden, seine Absicherung bei einem anderen, privaten Versicherer durch Zusatztarife zu ergänzen.