Freie Arztwahl & Primärarzt in der PKV

Freie Arztwahl in der PKVEiner der wesentlichen Gründe, in die PKV zu wechseln und von den hier gebotenen Leistungen profitieren zu wollen, ist die freie Arztwahl. Als gesetzlich versichertes Mitglied einer Krankenkasse ist der Versicherte auf die sogenannten Vertragsärzte beschränkt, zudem ist die Auswahl von Fachärzten bei speziellen Erkrankungen beschränkt. So ist es in den meisten Fällen ausgeschlossen, beim Besuch eines Facharztes eine Zweit- oder Drittmeinung einzuholen, die mit teuren Untersuchungen verbunden ist und jedes Mal aufs Neue kostentechnisch durch die Krankenkasse übernommen wird. Diese Freiheit besitzt ein Mitglied der privaten Krankenversicherung ebenso wie die Möglichkeit, sich zu einem beliebigen Zeitpunkt für einen anderen Allgemein- oder Fachmediziner zu entscheiden.

Mit dem Primärarzt-Modell Beiträge einsparen

Natürlich ist das Budget der privaten Krankenversicherer ähnlich knapp bemessen wie das der gesetzlichen Krankenkasse, so dass die freie Arztwahl nicht in einem ausschweifenden Umfang vom Versicherten in Anspruch genommen werden kann. Um die steigenden Kosten im Gesundheitswesen auf interessante Weise abzufedern und dem einzelnen Versicherten die Möglichkeit zu schenken, aktiv einen Beitrag zu Einsparungen in der PKV zu leisten, ist seit einigen Jahren das sogenannte Primärarzt-Modell bei immer mehr privaten Krankenversicherern zu finden. Durch dieses Modell, bei dem die Konsulation einen Kernarztes im Vordergrund steht, erhält jeder privat Versicherte die Aussicht auf geringere Monatsbeiträge, eine ähnliche Variante hat sich zudem bei vielen gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des sogenannten Hausarztmodells etabliert.

Das Grundprinzip des Primärarzt-Modells

Die Konsulation eines Primärarztes wird im Vorfeld bei der Unterzeichnung eines PKV-Tarifs festgelegt, wer bislang einen anderen Tarif abgeschlossen hat, kann diese Vertragsvariante bei zahlreichen Versicherungen zum nächsten Versicherungsjahr hin mit einschließen. Durch diese Option sichert der Versicherungsnehmer seinem Unternehmen der PKV zu, bei Beschwerden aller Art zunächst einen zu benennenden Primärarzt zu besuchen, in den allermeisten Fällen ein Allgemeinmediziner vor Ort. Dieser nimmt grundlegende Untersuchung vor und verweist hiernach auf einen Spezialisten. Für die Krankenversicherung bietet diese Vorgehensweise den Vorteil, dass nicht immer wieder teure Kosten von Spezialärzten abgerechnet werden, die letztlich nicht zu der gewünschten Diagnose führen. Die Kosten für eine grundlegende Behandlung durch den Primärarzt ist im Vergleich hierzu deutlich preiswerter, dieser kann mit seinem fachlichen Wissen jedoch ganz gezielt an einen Fachmann für die vorliegenden Symptome verweisen.

Bares Geld einsparen mit dem Primärarzt-Modell

Natürlich ist dieses Vertragsmodell nicht nur für die Versicherung lohnenswert, sondern auch für den einzelnen Versicherten. Dieser entscheidet sich zwar bei Wahl dieses Modells, seine freie Arztwahl freiwillig in gewisser Hinsicht einzuschränken, wird hierfür jedoch durch einen niedrigeren Versicherungsbeitrag belohnt. Natürlich steht es dem einzelnen Versicherten frei, welchen Allgemeinmediziner als Primärarzt er benennen möchte. Zudem besteht immer wieder die Möglichkeit, nach Überweisung zu einem Spezialmediziner diesen aufs Neue zu bennen und so weiterhin von der freien Arztwahl zu profitieren.

Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung

Wer sich mit aktuell gültig Tarifen der gesetzlichen Krankenkassen auseinandergesetzt hat und hier auf das Hausarztmodell gestoßen ist, wird auf den ersten Blick keinen wesentlichen Unterschied zum Primärarzt-Modell erkennen können. Dieser liegt jedoch vor und zeigt sich sehr schnell beim Blick auf die finanzielle Vorteile, die ein Mitglied der PKV für sich geltend machen kann. Den einzigen Vorteil, den ein gesetzlich Versicherter durch die Wahl des Hausarztmodells erhält, ist der Erlass der Praxisgebühr von zehn Euro. Im Zeitraum eines Quartals kann somit maximal eine Summe von 10 Euro eingespart werden. Stellt man diesem Betrag die Tatsache gegebenüber, dass bei einer privaten Behandlung schnell zehn oder 20 Prozent der Gesamtkosten eingespart und zusätzlich durch den Versicherer übernommen werden, wird die Vorteilhaftigkeit für Mitglieder der PKV mehr als deutlich.