
Vergleicht man die Gesundheit von jungen und älteren Versicherungsnehmern, ergeben sich hier naturbedingt große Unterschiede. Und auch wenn sich diese in höheren Beiträgen widerspiegeln, die ein älterer Versicherungsnehmer in den Schutz der PKV einzahlen muss als ein junger und gesunder Mensch, stehen diese Beitragsunterschiede kaum im Verhältnis zu den versicherungstechnischen Risiken, die man als Versicherte zu verschiedenen Lebensphasen mit in den Vertrag hineinbringt. Genau dies ist jedoch von allen privaten Versicherern gewollt, die nach mathematischen und statistischen Modellen die gesundheitstechnischen Risiken genau berechnen und hierbei in einen allmählich ansteigenden Beitrag umrechnen. Dieses Prinzip wird das Ansparen von Altersrückstellungen genannt, das so nur in der PKV zu finden ist und nicht von den gesetzlichen Krankenkassen betrieben wird.
Wer als junger und kerngesunder Mensch Mitglied in der PKV wird, zahlt einen monatlichen Beitrag, der nicht im Verhältnis zu seiner hervorragenden Gesundheit steht. Stattdessen wird ein höherer Beitrag erhoben, als auf mathematischer Basis notwendig wäre, um gesundheitliche Risiken nach den persönlichen Gegebenheiten abzusichern. Der vermeintlich zuviel gezahlte Beitrag dient jedoch der Altersrückstellung, d.h. das Geld wird für die eigene Person zurückgelegt und dabei üblicherweise jährlich mit einer bestimmten Rendite verzinst. Die Altersrückstellungen zahlen sich im höheren Lebensalter aus, wo auf diesen finanziellen Puffer für Behandlungen oder Medikamente zurückgegriffen werden kann, ohne dass es zu massiv großen Beitragserhöhungen kommen muss.
Im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen, bei denen heutige Beitragszahler für die Kostenerstattung von gegenwärtig Leistungsbedürftigen aufkommen, findet die Bildung von Altersrückstellungen bei der PKV auf einer individuelleren Basis statt. Allerdings besitzt hier nicht jedes Mitglied eine Art Konto, auf welchem alleine für die eigene Person eine Rückstellung und Renditebildung erfolgt. Die privaten Krankenversicherer arbeitet hingegen meist mit Altersgruppen, d.h. dass beispielsweise alle Versicherungsnehmer eines Jahrgangs in einem Pool zusammengeschlossen werden, für den eine Bildung von Rückstellungen vollzogen wird.
Wer über Jahre oder sogar Jahrzehnte Mitglied des gleichen Versicherers war, wird so umfangreiche Altersrückstellungen bei diesem Unternehmen gebildet haben. Eine interessante Frage ist, wie mit diesem Rückstellungen umgegangen wird, falls der Wechsel des Versicherers gewünscht wird, um von besseren Leistungen oder günstigeren Beiträgen eines anderen Unternehmens der PKV zu profitieren. Der 1. Januar 2009 ist bei dieser Frage ein wesentliches Datum, da die damalige Bundesregierung eine neue Möglichkeit geschaffen hat, die erworbenen Rückstellungen zu einem anderen Versicherer mitzunehmen. Für alle PKV-Verträge, die nach diesem Stichtag abgeschlossen wurden, ist die Mitnahme angesparter Rückstellungen mühelos möglich, für alle Versicherungsnehmer mit älteren Verträgen würden diese jedoch verfallen. So verlockend das Vertragsangebot eines anderen Versicherers somit auch sein mag - für ältere Versicherungsnehmer lohnt sich der Wechsel in den meisten Fällen nicht.
Wer nicht von der Mitnahme seiner Altersrückstellungen profitieren kann, muss dennoch keine übermäßig teuren PKV-Tarife weiterführen. Zahlreiche Versicherungen machen es auch möglich, innerhalb des Unternehmens einen anderen Tarif zu wählen, der z.B. ein geringeres Leistungsspektrum beinhaltet. Wer für sich Klarheit hat, auf welche Leistungen im Gesundheitswesen verzichtet werden kann, dürfte so die gewünschte Entlastung bei der Beitragszahlung erhalten können. Da ein solcher Wechsel mit geringeren Einnahmen für den Versicherer verbunden ist, sollte man bei diesen Plänen jedoch nicht mit einem großen Entgegenkommen des Versicherungsunternehmens rechnen. Dieses wird bemüht sein, den Versicherten vom Verbleib im teureren Tarif zu überzeugen, so dass hier bei der Wechselabsicht innerhalb eines Unternehmens eine gewisse Standhaftigkeit an den Tag gelegt werden sollte.