
Wer als Bürger in Deutschland lebt, unterliegt seit wenigen Jahren einer Versicherungspflicht im Bereich der Krankenversicherung. Grundsätzlich bedeutet dies für jeden Bundesbürger die verpflichtende Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse, weshalb der größte Teil der deutschen Bevölkerung auch Mitglied bei einem dieser Träger der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Die Alternative der privaten Krankenversicherung steht hingegen nicht allen Bundesbürgern offen, sondern ist an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt, die den ausgeübten Beruf bzw. das jährliche Einkommen berücksichtigen. Die folgende Aufstellung soll einen kurzen Überblick darüber geben, welche Voraussetzungen für einen Wechsel in die PKV zu erfüllen sind.
Unabhängig vom jährlich erzielten Einkommen stehen die Volltarife der privaten Krankenversicherer bestimmten Berufsgruppen offen. Wird ein Beruf im entsprechenden Bereich ausgeübt, spricht man von einer freiwilligen Krankenversicherung, da der einzelne Versicherte hier zunächst auf freiwilliger Basis Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Natürlich lässt sich bei Aufnahme eines solchen Berufs direkt von der fehlenden Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse profitieren und unmittelbar in den Schutz durch einen privaten Anbieter wechseln. Zu den aufgrund ihrer Berufsgruppe begünstigten Versicherten zählen alle Selbstständigen sowie Ausübenden freier Berufe, z.B. Künstler, Journalisten, Ärzte oder Richter. Auch für Beamte besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht und somit die Möglichkeit, in den Schutz der PKV zu wechseln. Einzelne Versicherer bieten für spezielle Berufsgruppen ebenfalls spezielle Tarife mit einer unkomplizierten Wechselmöglichkeit an, z.B. für Landwirte. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Berufsgruppen in der PKV.
Wer als Angestellter oder Arbeiter tätig ist, hat prinzipiell auch die Möglichkeit, vom Schutz in der private Krankenversicherung zu profitieren. Der Wechsel wird jedoch dadurch erschwert, dass hier ein Mindesteinkommen jährlich zu erbringen ist, um sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht zu befreien. Dieses Einkommen wird Versicherungspflichtgrenze genannt und durch den Gesetzgeber jedes Jahr aufs Neue festgelegt. Für das Jahr 2011 wurde durch dieses ein Bruttojahreseinkommen von 49.500 Euro als Versicherungspflichtgrenze festgelegt, erst bei Überschreiten des Betrages kann nach Abwarten der sogenannten Ein-Jahres-Frist in den Schutz der PKV gewechselt werden. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Einkommen und PKV.
Da sich der Tarif bei einem privaten Krankenversicherer nach individuellen Gegebenheiten wie dem Lebensalter und dem gesundheitlichen Zustand orientiert, kann der Wechsel in die PKV von Versicherern abgelehnt werden, sofern dieser einen Antragsteller als zu risikoreich einstuft. Gerade wenn zahlreiche Vorerkrankungen zu erkennen sind oder ein schlechter Gesundheitszustand die häufige Inanspruchnahme von Leistungen wahrscheinlich machen, scheuen sich viele, private Krankenversicherung, einen individuellen Volltarif zu berechnen und die Absicherung des Antragsstellers zu übernehmen. Seit wenigen Jahren wird allen Wechselwilligen jedoch durch den sogenannten Basistarif die Sicherheit gegeben, auf Wunsch garantiert in die PKV wechseln zu können, sofern dies im Rahmen der Berufsgruppe oder der Versicherungspflichtgrenze theoretisch möglich wird. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Gesundheitszustand und PKV.