Vor kurzem wurde der Entwurf für das Patientenrechtegesetz vorgestellt. Das Gesetz, das von dem Bundesjustizministerium in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium ausgearbeitet wurde, soll die Rechte von Kassenpatienten stärken. Mehr Rechtssicherheit und Transparenz sollen das Vertrauen zwischen Patienten, Ärzten und gesetzlichen Krankenkassen auf eine neue Grundlage stellen. Die Krankenkassen begrüßen den Schritt zum neuen Patientenrechtegesetz.
Das neue Patientenrechtegesetz – mehr Sicherheit für gesetzlich Krankenversicherte
Neue Informationspflichten sowie Behandlungs- und Arzthaftungsrechte sind im neuen Patientenrechtegesetz geregelt. Ärzte müssen künftig ihre Patienten weitreichend über Diagnose, Behandlung und weitere Details informieren. Dies gilt auch, wenn spezielle Behandlungen, wie etwa die „IGeL“-Gesundheitsleistungen, „nicht erkennbar“ von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen oder von der privaten Krankenversicherung erfasst werden“, so der Entwurfstext des neuen Gesetzes.
Besseres Vertrauensverhältnis zwischen Patient, Arzt und Krankenversicherung
In Zukunft soll es den Ärzten obliegen, Aufklärung und Einwilligung des Patienten im Hinblick auf einen Eingriff zu beweisen. Auch bei groben ärztlichen Fehlern soll die Beweislast künftig umgedreht werden. Untersuchungsergebnisse, Therapien und Details müssen in einer Patientenakte festgehalten werden und dem Patienten selbst auch zur Einsicht zur Verfügung stehen. Wird ein Leistungsantrag von einer Krankenkasse nicht innerhalb von drei Wochen bearbeitet, so muss diese dem Patienten gegenüber begründet werden.
Auch Mitglieder der privaten Krankenversicherung profitieren
Die privaten Krankenversicherungen stehen dem neuen Patientenrechtegesetz positiv gegenüber. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Damit verändert sich jedoch nur etwas für gesetzlich Versicherte – Mitglieder einer privaten Krankenversicherung erfahren durch das Gesetz keinen zusätzlichen Schutz. Allerdings, so Volker Leienbach, Verbandsdirektor des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. in Köln, würden auch Privatversicherte von der neuen Gesetzeseinführung profitieren. So ermögliche das Gesetz über den Versicherungsvertrag der privaten Krankenversicherung hinaus, „schon heute zusätzliche Dienstleistungen zur Unterstützung des Patienten“ – etwa wenn es darum gehe, in Folge fehlerhafter Behandlungen Ansprüche geltend zu machen.
Autor/Inhalt: Clarissa Hagenmeyer















