
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt beim Zahnarzt medizinisch notwendige Behandlungen. Wird Zahnersatz notwendig, erstattet die gesetzliche Krankenkasse nur noch einen festen Zuschuss, der sich nach den Kosten für eine medizinisch ausreichende Versorgung orientiert. Der Gesetzgeber hat hierzu einen Katalog über Krankheitsbefunde entwickelt, der die jeweiligen Angaben über die festen Zuschüsse enthält. Dieser Zuschuss ist daher für alle Versicherten einheitlich, unabhängig davon, für welchen Zahnersatz sie sich entscheiden. Die Höhe der Zuzahlung durch die Krankenkasse kann dabei zwischen 35-50% schwanken und richtet sich danach, wie häufig Versicherte in den letzten Jahren ihren Zahnarzt aufgesucht haben. Wünschen Patienten Leistungen, die über diese Regelversorgung hinausgehen, müssen sie weitere private Zuzahlungen leisten.
Zuzahlungen werden unter anderem fällig, wenn Patienten eine Keramikverblendung bei Backenzähnen oder aber eine Goldlegierung bei Kronen wünschen. So übernehmen einige Zahnzusatzversicherungen die Zuzahlungskosten bei Zahnersatz bis zu 100%, bei anderen Tarifen hingegen sind die Zuzahlungen auf 80-90% begrenzt. Es ist daher wichtig, die jeweiligen Verträge zu überprüfen und Preise und Leistungen miteinander zu vergleichen. Nur so kann gewährleistet werden, dass im Bedarfsfall tatsächlich umfassender Versicherungsschutz besteht.
Mitunter werden die Leistungen in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss betragsmäßig begrenzt, so dass erst nach vier oder fünf Jahren vollumfängliche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Hierauf sollte bei einem Private Krankenversicherung Vergleich unbedingt geachtet werden. Da die Beiträge für Zahnzusatzversicherungen vornehmlich nach dem Alter der versicherten Person berechnet werden, sollte der Abschluss möglichst frühzeitig vorgenommen werden. Dies gilt auch, da sich eventuelle Vorerkrankungen negativ auf die Beitragsberechnung auswirken können. Selbst Jugendliche können bereits eine Zahnzusatzversicherung abschließen und sich so später bei notwendigem Zahnersatz vor hohen Kosten schützen. Entsprechende Angebote finden Sie bei den privaten Krankenversicherungen, so zum Beispiel bei der Debeka Krankenversicherung, bei der Allianz oder der DBV Krankenversicherung.