
Die Lebenserwartung der Menschen in Deutschland steigt immer weiter an. Hierdurch erhöht sich allerdings auch das Risiko, im Alter das Leben nicht mehr allein bewältigen zu können und auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. In diesem Fall kann eine Pflege hohe Kosten verursachen, die je nach Unterbringung und Schwere der Pflegebedürftigkeit zwischen einigen hundert und einigen tausend Euro im Monat betragen können.
Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde ins Leben gerufen, um die Kosten für eine notwendige Pflege übernehmen zu können. Allerdings erhalten Betroffene je nach ermittelter Pflegestufe lediglich feststehende Monatsbeiträge, die dann für einen Pflegedienst oder aber die Heimunterbringung verwendet werden können. Ein Blick auf die Leistungen der Pflegeversicherung zeigt jedoch, dass diese kaum ausreichen werden, im Pflegefall alle anfallenden Kosten zu tragen. So erhalten Betroffene der Pflegestufe III bei einer notwendigen Heimunterbringung gerade einmal 1.510 Euro pro Monat. Die tatsächlichen Kosten jedoch liegen oft weit über 3.000 - 4.000 Euro. Die Differenz müssen Betroffene oder aber deren Angehörige privat finanzieren. Ist dies nicht möglich, treten die deutschen Sozialversicherungssysteme ein, übernehmen dann aber nur wirklich notwendige Leistungen. Um zu verhindern, dass die Differenz aus Heimunterbringung und staatliche Leistung nicht zum Aufbrauchen des Vermögens oder gar zur Sozialbedürftigkeit führt, sollte eine private Absicherung nutzen.
Pflegezusatzversicherungen ermöglichen eine derartige Absicherung, denn sie übernehmen Leistungen, die von den gesetzlichen Pflegekassen nicht getragen werden. Versicherungskunden, die sich für den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung interessieren, können zwischen der Pflegekosten- und der Pflegetagegeldversicherung wählen. Die Pflegekostenversicherung stockt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf, so dass Zuzahlungen reduziert oder gar vermieden werden können. Die anfallenden Kosten müssen aber separat nachgewiesen werden. Bei der Pflegetagegeldversicherung hingegen wird bei Pflegebedürftigkeit ein fester Tagessatz vereinbart, der individuell genutzt werden kann. Ein Nachweis über entstandene Kosten ist bei dieser Form der Pflegezusatzversicherung nicht notwendig, so dass die Gelder sowohl für die private wie auch für die stationäre Pflege eingesetzt werden können.
Bei beiden Tarifen zur Pflegezusatzversicherung orientieren sich die Leistungen der Versicherung maßgeblich an der festgestellten Pflegestufe. So kann sichergestellt werden, dass der höhere Bedarf in Pflegestufe II und III auch tatsächlich finanziert wird. Bei der Ermittlung der Versicherungsprämie für eine Pflegezusatzversicherung spielt maßgeblich das Alter der versicherten Person eine Rolle. Auch Vorerkrankungen können die Kalkulation der Versicherungsunternehmen beeinflussen. Es kann daher sinnvoll sein, eine Pflegezusatzversicherung bereits in jungen Jahren abzuschließen, um umfassenden Versicherungsschutz zu günstigen Preisen nutzen zu können.