Heilpraktikerversicherung Rechner - Vergleich von Heilpraktikerzusatzversicherungen

Heilpraktikerversicherung als KrankenzusatzversicherungImmer mehr Menschen vertrauen alternativen Heilmethoden, da es mit diesen Heilbehandlungen möglich ist, zahlreiche Krankheiten auf eine schonende und natürliche Art zu behandeln. Zu den häufig genutzten Behandlungen gehören neben der Akupressur und der Akupunktur auch die Traditionelle Chinesische Medizin sowie die Homöopathie. Mitunter kann durch diese Behandlungen sogar auf Medikamente gänzlich verzichtet werden. Naturheilverfahren werden fast ausschließlich von Heilpraktikern durchgeführt, die durch jahrelange Erfahrung und Naturheilverfahren Schmerzen lindern und Krankheiten heilen können. Da Heilpraktiker in der Regel jedoch keine Kassenzulassung besitzen ist es für gesetzlich Versicherte nicht möglich, die Kosten für derartige Behandlungen erstattet zu bekommen. Es ist daher notwendig, Heilpraktikerbehandlungen privat zu begleichen.

Sinnvolle Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Behandlung

Gesetzlich Versicherte, die regelmäßig Leistungen von Heilpraktikern in Anspruch nehmen wollen, sollten über den Abschluss einer privaten Heilpraktikerversicherung nachdenken. Diese Versicherungen können als Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden und tragen auch die Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker. Die Höhe der individuellen Kostenerstattung ist in den Verträgen geregelt, kann sich von Versicherung zu Versicherung aber stark unterscheiden.

100% Kostenerstattung bei leistungsstarken Tarifen

Leistungsstarke Heilpraktikerzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker bis zu 100%, sofern nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker oder nach dem Hufelandverzeichnis abgerechnet wird. Dabei ist ausschlaggebend, ob die Versicherung lediglich den einfachen Satz der Gebührenordnung oder aber bis zum 2,5fachen Satz erstattet, denn nur so können die Kosten umfassend abgedeckt werden. Dabei ist zu beachten, dass mitunter Höchstgrenzen für Leistungen vereinbart werden, so dass Heilpraktikerzusatzversicherung oft nur 1.000 - 2.000 Euro pro Jahr übernehmen. Gute Tarife erstatten zudem nicht nur die reinen Behandlungskosten, sondern auch die vom Heilpraktiker verschriebenen Naturmedikamente und Heilmittel. In den ersten Jahren schränken viele private Krankenversicherer ihren Leistungsumfang bei Heilpraktikerversicherungen ein. So können Versicherte in den ersten zwei bis drei Jahren nach Vertragsabschluss meist nur Kosten zwischen 500 - 1.000 Euro geltend machen, erst im Anschluss gelten dann die vertraglich festgesetzten Höchstgrenzen.

Wartezeit für Heilpraktiker-Zusatzversicherungen sind zu beachten

Nahezu alle Heilpraktikerzusatzversicherungen sind zudem mit einer Wartezeit ausgestattet. Diese Wartezeit beträgt häufig drei Monate, in denen die Versicherung keine Leistungen bezahlt. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit können dann die vertraglichen Ansprüche geltend gemacht werden. Lediglich dann, wenn der Heilpraktiker nach einem Unfall aufgesucht wird, kann diese Wartezeit bei einigen Versicherungen entfallen.