Die Gesundheitsreform 2011 im Überblick

Gesundheitsreform im Jahr 2011Die demografische Veränderung der Gesellschaft und des Krankenversicherungswesens macht es regelmäßig notwendig, von politischer Seite aus Eingriffe in das Gesundheitssystem vorzunehmen. Zu Beginn des Jahres 2011 ist dies ebenfalls erfolgt und wurde durch die schwarz-gelbe Bundesregierung als Gesundheitsreform durchgesetzt, die spürbare Veränderungen für Millionen von gesetzlich Versicherten mit sich gebracht haben. Nicht erst seit dieser Gesundheitsreform denken viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen darüber nach, ob ein Wechsel in die PKV eine sinnvolle Alternative ist. Im folgenden soll ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen präsentiert werden, die mit der Gesundheitsreform 2011 verbunden sind.

Höherer Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die fundamentalste Änderung im Krankenversicherungswesen ist der Anstieg des gesetzlichen Beitragssatzes um insgesamt 0,6 Prozentpunkte auf nunmehr 15,5%. Dieser Anteil des Bruttoeinkommens ist fortan von einem Großteil der deutschen Erwerbstätigen in das gesetzliche Krankenversicherungssystem einzuzahlen, wobei der Anstieg jeweils zur Hälfte auf den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil umgelegt wurde. Der Anteil der Arbeitgeber, der nach dieser Änderung auf 7,3% des Bruttoeinkommens eines Angestellten fixiert wurde, soll von zukünftigen Änderungen der Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr betroffen sein. Sollte es in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten also zu einem weiteren Anstieg des Beitragssatzes kommen, ist dieser Anstieg ausschließlich vom Arbeitnehmer zu bezahlen.

Aufhebung der Grenze des Zusatzbeitrages

Bislang haben erst wenige gesetzliche Krankenkassen von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern zu erheben. Diese Möglichkeit wurde durch den Gesetzgeber vor wenigen Jahren eingeräumt, um Krankenkassen einen größeren, finanziellen Spielraum zu geben, falls das Budjet durch die Beitragseinnahmen bzw. die Ausgleichszahlungen des Gesundheitsfonds nicht ausreichend waren. Bislang war die Höhe des einforderbaren Zusatzbeitrages auf zwei Prozent des Einkommens eines Mitgliedes beschränkt, diese Grenze wurde im Rahmen der Gesundheitsreform 2011 durch die schwarzgelbe Bundesregierung fallen gelassen. Sollte eine Krankenkasse größere Schwierigkeiten mit ihrem Budjet haben, besitzt sie fortan die Möglichkeit, von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag in theoretisch unbegrenzter Höhe zu erheben. Ab einer gewissen Höhe findet allerdings ein steuerfinanzierter Ausgleich statt, so dass für die nächsten Jahre mit maximalen Zuzahlungen von 16 Euro pro Krankenkassenmitglied gerechnet werden sollte.

Kosten für Medikamente

Bereits seit dem Jahr 2010 haben sich einige Änderungen in der Medikamentenordnung ergeben, die den Pharmaunternehmen etwas weniger Handlungsspielraum bei der Aushandlung von Preisen für ihre Arzneimittel einräumen. Eine Neueinführung von Medikamenten auf dem Markt kann z.B. nur noch dann erfolgen, wenn diese nachweislich einen größeren Erfolg als Produkte mit sich bringen, die bereits heute erworben werden können. Welche Preise für ein Medikament durch den Patienten zu zahlen sind, wird zudem nicht mehr alleine durch das Pharmaunternehmen festgelegt. Regelmäßige Konsolidierungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung legen hingegen in gemeinschaftlicher Diskussion den Wert von neuen Medikamenten fest. Ziel dieser Maßnahme soll sein, die Kosten für Medikamente spürbar abzusenken, die sowohl für die gesetzlichen Krankenkassen wie auch die private Krankenversicherung einen wesentlichen Kostenfaktor darstellen.

Höhere Arbeitskosten, die zum Wechsel in die PKV motivieren

Die genannten Änderungern machen es schnell deutlich: Millionen von deutschen Erwerbstätigen haben seit Beginn des Jahres 2011 weniger netto in der Tasche, da durch die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages eine zusätzliche Belastung entsteht. Auch die Arbeitgeberseite, die im gleichen Maße durch die Erhöhung belastet wird, bekommt die Auswirkungen der Gesundheitsreform 2011 finanziell zu spüren. Wer als gesetzlich Versicherter damit unzufrieden ist, erneut höheres Geld in den Krankenversicherungsschutz investieren zu müssen und dabei ein eher schrumpfendes Leistungsspektrum von den gesetzlichen Krankenkassen geboten zu bekommen, sollte überprüfen, ob oder wann die Wechselmöglichkeit in den Schutz der PKV besteht. Während sich manche Wechselwillige für eine mögliche Reduktion ihres monatlichen Beitrags interessieren, steht bei anderen eher die Sicherung von umfassenden Leistungen im Vordergrund, die in Vollverträgen der PKV meist umfangreicher ausfallen als bei den gesetzlichen Krankenkassen.