
In Deutschland besteht Sozialversicherungspflicht. Diese gilt für alle abhängig Beschäftigten. Für Selbstständige, Freiberufler und Beamte gilt keine Sozialversicherungspflicht. Die Beiträge zu den Sozialversicherungen werden prozentual am Einkommen berechnet und erhoben. Die Beitragsbemessungsgrenze stellt den Wert dar, ab welchem die monatlich zu entrichtenden Beiträge nicht mehr steigen, dass heißt, ab welchem Betrag die Höchstgrenze erreicht ist. Die Höchstgrenze des Krankenkassenbeitrages liegt in Deutschland zur Zeit bei 585 Euro monatlich. Es ist gleich wie viel mehr ein Arbeitnehmer verdient, mehr als 585 Euro monatlich brauchen nicht entrichtet zu werden. Für das Jahr 2012 liegen die Einkommensgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung bei 45900 Euro Jahreseinkommen oder 3825 Euro monatlich. In der privaten Krankenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze nur für die Berechnung des Beitrages zum Basistarif herangezogen. Zur Versicherung nach Basistarif sind alle privaten Krankenversicherer seit Januar 2009 verpflichtet. Der Basistarif richtet sich dabei nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen und darf nicht von diesem abweichen. Auch die Beiträge dürfen den in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichtenden Höchstbeitrag, also den aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze errechneten Beitrag, nicht überschreiten.
Die Beitragsbemessungsgrenze stellte bis in das Jahr 2003 gleichzeitig auch die Versicherungspflichtgrenze dar. Im Jahr 2003 wurde allerdings ein anderer Betrag für die Beitragsbemessungsgrenze als für die Versicherungspflichtgrenze beschlossen. Dies soll den Wechsel aus der gesetzlichen in die private Versicherung erschweren. Im Jahr 2011 betrug die Versicherungspflichtgrenze 49500 Euro, für das Jahr 2012 wird eine Steigerung auf 50850 Euro erwartet. Wer mit seinem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze von zur Zeit 49500 Euro jährlich überschreitet, der hat die Möglichkeit aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten und sich privat abzusichern. Das deutsche Sozialversicherungssystem basiert auf dem Solidarprinzip. Im Solidarprinzip bilden alle Versicherten eine Solidargemeinschaft, dass heißt jeder leistet seinen Beitrag nach seinen individuellen Einkünften und erhält dabei die gleichen Ansprüche wie alle anderen Versicherten in der gesetzlichen Versicherung. Dabei setzt vor allem der in der gesetzlichen Versicherung verankerte Generationenvertrag ein, denn die Versorgung der Alten und Kranken wird hier von der jungen und gesunden Bevölkerung übernommen, ebenso wie einkommensstarke Personengruppen einkommensschwächere mitversorgen. In einer überalterten Gesellschaft wie Deutschland kommt es dabei zu erheblichen Belastungen für die arbeitende Bevölkerung. An diesem Punkt setzt die Kritik an der Versicherungspflichtgrenze, bzw. der Möglichkeit eines Austrittes aus der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Die Möglichkeit aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten besteht vor allem für diejenigen Personen, die mit ihren Einkünften in der Lage wären das System der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen. Durch die Tatsache, dass die meisten Personen, die die Möglichkeit haben dieses System zu verlassen, dieses auch tun, verbleiben in den gesetzlichen Krankenversicherungen vor allem Einkommensschwache, Rentner und chronisch Kranke.
Eingeführt wurde die Möglichkeit eines Austrittes aus der gesetzlichen Versicherung, weil davon ausgegangen wird, dass Personen deren Einkommen das der Versicherungspflichtgrenze übersteigt, nicht mehr auf das Solidarprinzip angewiesen sind, sondern sich aus eigenen Kräften absichern können. Wer aus der gesetzlichen Krankenversicherung austritt, der hat die Möglichkeit sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen zu versichern. In der privaten Krankenversicherung gilt das Äquivalenzprinzip, dass heißt die monatlich zu entrichtenden Beiträge richten sich nach dem individuellen Risiko und nicht mehr ausschließlich nach dem Einkommen wie beim Solidarprinzip der gesetzlichen Versicherungen. Beim Äquivalenzprinzip finden das Alter, das Geschlecht, der ausgeübte Beruf, das Einkommen sowie alle relevanten Vorerkrankungen Berücksichtigung bei der Beitragsberechnung. Die private Krankenversicherung ist dabei vor allem für junge und gesunde Versicherte in der Regel erheblich kostengünstiger als die gesetzliche Krankenversicherung. Eine Person die in der Lage ist, aufgrund ihres Einkommens aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten hat demnach schließlich den monatlichen Höchstbeitrag in Höhe von 585 Euro monatlich entrichtet. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung bietet dem Versicherungsnehmer dementsprechend deutlich bessere Leistungen und einen deutlich geringeren Beitrag.
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung berechnen sich nach dem zuvor erwähnten Äquivalenzprinzip sowie dem gewählten Tarif. Die privaten Krankenversicherer bieten in der Regel mehrere Tarife an. Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren bei welcher das Versicherungsunternehmen erst eintritt, wenn der Versicherungsnehmer einen bestimmten Betrag an ärztlichen Leistungen bereits aus der eigenen Tasche bezahlt hat. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung ist, desto niedriger fallen dementsprechend die monatlich an das Versicherungsunternehmen abzuführenden Beiträge aus. Ein PKV Vergleich ist zur Ermittlung des individuell günstigsten Beitrages unabdingbar, denn hier unterscheiden sich die Angebote der verschiedenen Versicherungen erheblich.