
Gerade für jüngere Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sind die monatlich zu zahlenden Beiträge ein Ärgernis, wenn über Monate oder sogar Jahre hinweg keine Leistungen des Krankenversicherers in Anspruch genommen werden. Zwar bieten viele Tarife der PKV für junge Versicherungsnehmer eine Ersparnis gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen, gefühlt wird dennoch auch hier monatlich teures Geld in den Versicherungsschutz investiert, obwohl keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Zwar finanziert sich das System der privaten Krankenversicherung so, dass Versicherte in jungen Jahren bereits eine Vorsorge für die eigene Person in späteren Lebensjahren vornehmen, denken wünschen sich viele Versicherte einen niedrigeren Beitrag, wenn über eine lange Zeit hinweg keine Kostenerstattung aus dem Versicherungsvertrag eingefordert wird. Mit dem Prinzip der Beitragsrückerstattung, das bei einigen privaten Krankenversicherern fest etabliert ist, kommen diese den einzelnen Mitgliedern finanziell entgegen.
Wie es der Name bereits andeutet, zahlt das Mitglied einer privaten Krankenversicherung den monatlich festgelegten Beitragssatz in seine Versicherung ein und erhält in regelmäßigen Abständen, z.B. zum Ende eines Versicherungsjahres, eine anteilige Rückerstattung der Beiträge. Die Höhe dieser Rückerstattung wird von Versicherer zu Versicherer anders gehandhabt und auch in verschiedene Faktoren aufgeteilt. Bei einer positiven, wirtschaftlichen Entwicklung und einem reizvollen Versicherungsvertrag ist es aber durchaus möglich, ein oder sogar zwei eingezahlte Monatsbeiträge von seinem Krankenversicherer zurückzuerhalten.
Im Wesentlichen ist zwischen zwei Arten der Beitragsrückerstattung zu unterscheiden: Garantiert zugesicherte Rückzahlungen sowie die sogenannten erfolgsabhängigen Rückerstattungen. Erstgenannte sind jedem Versicherten bereits in dem Moment offenkundig, in welchem der Versicherungsvertrag unterzeichnet wird, im Regelfall ist diese Form der Beitragsrückerstattung fester Bestandteil des Vertragskörpers. Der Versicherer verpflichtet sich in diesem Fall, Beiträge in einer festgelegten Höhe an den Versicherten zurückzuzahlen, sofern dieser über einen festgelegten Zeitraum keine Leistungen aus der PKV beansprucht. Die zeitliche Frist kann dabei ebenso individuell von der Versicherung festgelegt werden wie die Höhe der garantiert zugesicherten Rückerstattung.
Die erfolgsabhängige Rückerstattung der privaten Krankenversicherung wird nicht garantiert gewährt. In diese Form der Rückerstattung fließt die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Versicherers ein, also z.B. die Beitragseinnahmen innerhalb eines Geschäftsjahres sowie die Kosten, die dieser seinen Mitgliedern für Behandlungen zu ersetzen hatte. Kann ein Unternehmen der PKV auf ein besonders erfolgreiches Geschäftsjahr zurückblicken, in dem ein bemerkenswerter Überschuss erzielt wurde, entscheiden sich zahlreiche Versicherer, dieses zu einem bestimmten Anteil an die Versicherten weiterzugeben. Jedes Mitglied dieser Krankenversicherung erhält so eine Rückerstattung der eingezahlten Beiträge in einer Höhe, wie der erzielte Umsatz des Unternehmens es ermöglicht.
Leistet im ein oder anderen Fall der Versicherer eine Beitragsrückerstattung, ergeben sich hier wiederum zwei Varianten, in welcher Form der Versicherte sein Geld zurückerhält. Sehr verbreitet ist hierbei die Auszahlung als Einmalbeitrag, für welchen eine unmittelbare Verrechnung mit den einzuzahlenden Beiträgen stattfindet. Da für jedes Mitglied der PKV ein eigenständiges Versicherungskonto geführt wird, wird ihm der zurückerstattete Betrag hier faktisch als Guthaben angerechnet. Auf diese Weise kommt es dazu, dass der Versicherte für einen oder zwei Monate keinen oder einen reduzierten Beitrag für seine gesundheitliche Absicherung zu zahlen hat.
Ein etwas komplexeres Modell ist die Barausschüttung der Rückerstattung, die meist nicht als einmaliger Betrag verrechnet wird. In diesem Fall verteilt der Versicherer die zu erstattende Summe anteilig auf das nächste Versicherungsjahr, wodurch es zu einer abgesenkten Versicherungsprämie kommt, die über alle Monate hinweg dem Versicherer zu zahlen ist. Gerade bei Unternehmen, die regelmäßige eine schwankende, erfolgsabhängige Rückerstattung gewähren, wird den Mitgliedern ein sich jährlich ändernder Versicherungsbeitrag geboten. Dies stellt jedoch keine verwaltungstechnische Besonderheit dar, da üblicherweise zum Ende des Versicherungsjahres eine Beitragsanpassung erfolgen kann. Einzelne Versicherer bieten abschließend noch ein Bonus- oder Prämiensystem, diese Form der Verrechnung überschüssiger Beiträge ist jedoch eher die Seltenheit.